Fotoregeln und Drohnen in Gizeh

Fotografieren ist frei, Drohnen sind es nicht. Was der Kabinettsbeschluss wirklich sagt, welche Regel fast niemand kennt und womit Sie am Zoll rechnen müssen.

Fotoregeln und Drohnen in Gizeh lassen sich auf einen Satz bringen, der die meisten überrascht: Fotografieren ist ausdrücklich frei, und die strengsten Vorschriften betreffen gar nicht die Bauwerke.

Wer sich auf diesen Besuch vorbereitet, sucht meist nach drei Dingen. Ob die eigene Kamera etwas kostet. Ob ein Stativ Ärger macht. Und ob die Drohne mitkann. Die Antworten lauten nein, wahrscheinlich ja, und auf keinen Fall, aber die Begründungen sind interessanter als die Antworten.

Denn die eigentlichen Fallen liegen woanders. Es gibt eine Regel zum Fotografieren von Menschen, die kaum jemand kennt und die schriftliche Zustimmung verlangt. Es gibt eine Vorschrift, die Aufnahmen untersagt, die dem Ansehen des Landes schaden könnten, und die so unbestimmt ist, wie sie klingt. Und es gibt eine Liste von Geräten, die schon bei der Einreise Probleme machen, auf der nicht nur Drohnen stehen.

Diese Seite geht das der Reihe nach durch, immer mit der Quelle dazu, weil zu diesem Thema besonders viel Halbwissen unterwegs ist. Einen Teil davon haben wir selbst weitergegeben und korrigieren ihn hier.

Die Regeln auf einen Blick

Sortiert danach, wie wahrscheinlich der Fall eintritt. Die Spalte rechts ist die, die in den meisten Übersichten fehlt.

WasErlaubt?Womit Sie rechnen müssen
Handy, Kompakt-, Spiegelreflex- und spiegellose Kamera, privatJa, kostenfrei und ohne GenehmigungNichts. Das gilt seit einem Kabinettsbeschluss landesweit
StativAmtlich nicht ausdrücklich geregeltIn der Praxis Nachfragen des Aufsichtspersonals. Im Zweifel entscheidet es vor Ort
Fotoschirme, künstliches Außenlicht, Aufbauten im WegNur mit GenehmigungAusdrücklich im Beschluss genannt. Ohne Genehmigung Abbruch
Gewerbliche, werbliche und filmische AufnahmenNur mit Genehmigung und gegen GebührEigene Tarifkategorie der Verwaltung
Aufnahmen von KindernNeinAusdrückliches Verbot im Beschluss
Aufnahmen ägyptischer StaatsangehörigerNur mit schriftlicher ZustimmungAusdrückliche Vorgabe im Beschluss
Militär, Polizei, deren Fahrzeuge und Personal, GefängnisseNeinBeschlagnahme der Ausrüstung und Festnahme
Drohne, auch nur im GepäckNein, schon die Einfuhr ist untersagtBeschlagnahme am Zoll und Strafverfolgung
Handy, Kompakt-, Spiegelreflex- und spiegellose Kamera, privat
Erlaubt?
Ja, kostenfrei und ohne Genehmigung
Womit Sie rechnen müssen
Nichts. Das gilt seit einem Kabinettsbeschluss landesweit
Stativ
Erlaubt?
Amtlich nicht ausdrücklich geregelt
Womit Sie rechnen müssen
In der Praxis Nachfragen des Aufsichtspersonals. Im Zweifel entscheidet es vor Ort
Fotoschirme, künstliches Außenlicht, Aufbauten im Weg
Erlaubt?
Nur mit Genehmigung
Womit Sie rechnen müssen
Ausdrücklich im Beschluss genannt. Ohne Genehmigung Abbruch
Gewerbliche, werbliche und filmische Aufnahmen
Erlaubt?
Nur mit Genehmigung und gegen Gebühr
Womit Sie rechnen müssen
Eigene Tarifkategorie der Verwaltung
Aufnahmen von Kindern
Erlaubt?
Nein
Womit Sie rechnen müssen
Ausdrückliches Verbot im Beschluss
Aufnahmen ägyptischer Staatsangehöriger
Erlaubt?
Nur mit schriftlicher Zustimmung
Womit Sie rechnen müssen
Ausdrückliche Vorgabe im Beschluss
Militär, Polizei, deren Fahrzeuge und Personal, Gefängnisse
Erlaubt?
Nein
Womit Sie rechnen müssen
Beschlagnahme der Ausrüstung und Festnahme
Drohne, auch nur im Gepäck
Erlaubt?
Nein, schon die Einfuhr ist untersagt
Womit Sie rechnen müssen
Beschlagnahme am Zoll und Strafverfolgung

Fotografieren ist kostenfrei erlaubt

Zur ersten Zeile, weil sie die häufigste ist und weil sie besser ist als ihr Ruf.

Die ägyptische Regierung hat das Fotografieren zum privaten Gebrauch an allen öffentlichen Orten kostenfrei und ohne Genehmigung freigegeben, für Einheimische wie für Reisende, ausdrücklich auch mit klassischen Kameras, Digitalkameras und Videokameras. Wer sich also fragt, ob die große Kamera im Rucksack eine Gebühr auslöst: Nein, sie tut es nicht, und das ist amtlich.

Was der Beschluss ausnimmt, ist eine kurze Liste, und hier lohnt sich Genauigkeit. Wörtlich genannt werden professionelle Fotoschirme, künstliches Außenlicht und Ausrüstung, die öffentliche Wege belegt oder blockiert. Das ist alles.

Ein Stativ steht dort nicht. Diese Feststellung ist unbequem, weil praktisch überall zu lesen ist, das Stativ sei die Grenze zur genehmigungspflichtigen Aufnahme, und weil wir selbst diese Formulierung auf mehreren Seiten mit genau dieser Quelle verknüpft haben. Der Beschluss sagt es nicht. Was stimmt: Ein aufgebautes Stativ kann unter die dritte Kategorie fallen, wenn es einen Weg blockiert, und das Aufsichtspersonal entscheidet das vor Ort. Was ebenfalls stimmt: Aus Berichten ergibt sich übereinstimmend, dass Stative häufig beanstandet werden. Beides zusammen ergibt eine praktische Empfehlung, aber keine Rechtslage, und der Unterschied gehört benannt.

Getrennt davon gibt es eine eigene Gebührenkategorie für gewerbliche, werbliche und filmische Aufnahmen sowie für Aufnahmen in Braut- und Festkleidung. Die Verwaltung führt dafür eine eigene Tarifseite; die Sätze staffeln sich nach Art der Aufnahme und nach Dauer. Entscheidend ist nicht die Kamera, sondern der Zweck.

Eine Lücke bleibt, und sie betrifft ausgerechnet den Ort, an dem am meisten fotografiert werden möchte: das Innere der Bauwerke. Zu Aufnahmen in den Innenräumen gibt es keine zentral veröffentlichte Regel. Was gilt, wird an der Tür durchgesetzt und wechselt zwischen den drei Pyramiden und im Zeitverlauf. Berichtet wird übereinstimmend eine engere Praxis als draußen, teils bis zum vollständigen Verbot. Sicher ist nur eines: Blitzlicht ist dort in jedem Fall unerwünscht, weil die Innenräume ein konservatorisches Problem haben und nicht ein fotografisches. Fragen Sie am Eingang des jeweiligen Bauwerks, und planen Sie nicht mit Aufnahmen, auf die Sie Wert legen.

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Rundflug im Ultraleichtflugzeug über dem Plateau

★ 4,9(224 Bewertungen)
  • Die einzige legale Möglichkeit für eine eigene Aufnahme aus der Luft, seit Drohnen ausscheiden
  • Rund eine Viertelstunde in der Luft, also ein Programmpunkt und kein halber Tag
  • Startet in der Nähe des Geländes, der Blick auf alle drei Bauwerke ist der Zweck des Fluges
  • Nach Anbieterangabe bis 24 Stunden vorher kostenfrei stornierbar
Besucherin fotografiert die Chephren-Pyramide mit einer Systemkamera aus der Hand
Aus der Hand fotografiert, ohne Aufbau, ohne Genehmigung: der Normalfall, den der Kabinettsbeschluss ausdrücklich freigibt.

Drohnen: die Antwort ist eindeutig

Damit zur Drohne, und hier ist die Antwort eindeutiger als bei jedem anderen Punkt dieser Seite.

Sie dürfen keine mitbringen. Nicht fliegen lassen, sondern bereits einführen. Das Auswärtige Amt formuliert es knapp: Die Einfuhr von Drohnen ohne vorher eingeholte Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt, und Verstöße führen zu Beschlagnahme und Strafverfolgung. Zugrunde liegt ein eigenes Gesetz, das Gesetz Nr. 216 aus dem Jahr 2017 zur Regelung von Nutzung, Verkehr und Handel mit ferngesteuerten Fluggeräten. Es stellt Einfuhr, Herstellung, Besitz, Handel und Nutzung unter Genehmigungsvorbehalt, und die Genehmigung erteilt nach den Ausführungsbestimmungen das Verteidigungsministerium.

Praktisch heißt das: Es gibt keinen Weg für Reisende. Kein Anmeldeportal, keine Touristenregelung, keine Gebühr, die das Problem löst. Wer eine Drohne im Koffer hat, riskiert, dass sie am Flughafen bleibt, und zwar unabhängig davon, ob er sie je auspacken wollte.

Zur Datierung noch ein Hinweis, weil sie in Quellen auseinandergeht. Verbreitet ist die Jahreszahl 2015, und sie stammt aus der Fachliteratur zur Feldforschung. Das förmliche Gesetz datiert dagegen auf Ende 2017. Beides lässt sich vereinbaren, wenn man annimmt, dass eine Verwaltungspraxis dem Gesetz vorausging. Für Sie ändert die Jahreszahl nichts; erwähnt sei sie, damit die Abweichung nicht als Widerspruch gelesen wird.

Wie ernst das genommen wird, zeigt ein Blick auf die Fachwelt. Das Oxforder Projekt EAMENA, das gefährdete Fundstätten dokumentiert, hält das Verbot ausdrücklich fest und beschreibt, womit Grabungsteams stattdessen arbeiten: mit Drachen, Ballons und Kamerastangen. Wenn Forschungsprojekte mit amtlichen Kontakten diesen Umweg nehmen, ist die Lage für Privatleute nicht verhandelbar.

Es bleibt die Frage, wie man dann zu einer Aufnahme von oben kommt. Die Antwort ist ein bemanntes Fluggerät, und davon gibt es am Plateau eine Handvoll.

Drei Vorschriften, an die niemand denkt

Bleiben die drei Vorschriften, an die niemand denkt und die am ehesten zu einer unangenehmen Situation führen.

Die erste betrifft Menschen. Der Beschluss untersagt Aufnahmen von Kindern ausdrücklich, und ägyptische Staatsangehörige dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung fotografiert werden. Das ist strenger als das, was Reisende aus Europa gewohnt sind, und es betrifft genau die Motive, die am Plateau naheliegen: der Kamelführer, die Familie beim Picknick, die Schulklasse vor dem Sphinx. Ein Handzeichen und ein Blick genügen der Vorschrift nicht.

Die zweite ist die unbestimmteste. Untersagt sind Aufnahmen von Szenen, die dem Ansehen des Landes schaden können, und ebenso deren Verbreitung. Was darunter fällt, steht nirgends. Für einen normalen Besuch ist das folgenlos, aber es erklärt, warum bei Aufnahmen von Armut, Müll oder Auseinandersetzungen mit Nachfragen zu rechnen ist.

Die dritte hat mit Sehenswürdigkeiten nichts zu tun und ist die mit den härtesten Folgen. Das Auswärtige Amt hält fest, dass Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne Genehmigung nicht gestattet ist, ebenso bei Gefängnissen, und dass Verstöße zu Beschlagnahme der Ausrüstung und zur Festnahme führen können. Auf der Fahrt zum Gelände passieren Sie Kontrollpunkte. Die Kamera bleibt dort unten.

Wenn Sie doch einmal angesprochen werden, ist die Reihenfolge einfach und funktioniert überall gleich: aufhören, das Gerät sinken lassen, nicht diskutieren, und auf Verlangen die Aufnahme löschen. Der Streit über die Berechtigung ist an einem Kontrollpunkt der teuerste Weg zu einem Ergebnis, das man auch billiger haben kann.

Und ein letzter Punkt für Technikreisende: Nicht nur Drohnen sind bei der Einfuhr heikel. Dieselbe amtliche Quelle nennt außerdem Tauch- und Schnorchelroboter, Satellitentelefone, Funkgeräte, Zielfernrohre und bestimmte GPS-fähige Geräte, wobei persönlich genutzte Smartphones ausgenommen sind.

Die einzige Vorbereitung, die wirklich nötig ist

Lassen Sie die Drohne zu Hause, packen Sie das Stativ nur ein, wenn Sie darauf verzichten können, und fragen Sie am Eingang nach den Regeln für den Innenraum, weil sie zwischen den Bauwerken wechseln. Alles andere regelt sich von selbst: Ihre Kamera ist frei, und für Aufnahmen von Menschen gilt die einfache Regel, vorher zu fragen und ein Nein zu akzeptieren.

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Staubschutz für die Kamera

Am Plateau ist feiner Sand ständig in der Luft, und er sammelt sich am Objektivwechsel und im Rucksack. Eine staubdichte Tasche und ein Blasebalg sind hier nützlicher als jedes zusätzliche Objektiv.

Häufige Fragen

Kostet das Fotografieren am Gelände etwas?

Nein. Private Aufnahmen sind seit einem Kabinettsbeschluss kostenfrei und ohne Genehmigung erlaubt, auch mit größeren Kameras.

Darf ich ein Stativ benutzen?

Der Beschluss nennt Stative nicht. In der Praxis werden sie häufig beanstandet, und das Aufsichtspersonal entscheidet vor Ort.

Darf ich eine Drohne mitnehmen?

Nein. Schon die Einfuhr ohne vorherige Genehmigung ist untersagt und führt zu Beschlagnahme und Strafverfolgung.

Darf ich Menschen fotografieren?

Kinder nicht, ägyptische Staatsangehörige nur mit schriftlicher Zustimmung. Das steht ausdrücklich im Beschluss.

Was gilt an den Kontrollpunkten auf dem Weg?

Kamera weg. Aufnahmen von Militär, Polizei und deren Fahrzeugen sind ohne Genehmigung untersagt.

Wie komme ich legal zu einer Luftaufnahme?

Nur mit einem bemannten Fluggerät. Über dem Plateau werden dafür wenige Flüge angeboten.

Stand: August 2026Die Handhabung vor Ort wechselt, besonders bei Stativen und im Inneren der Bauwerke. Die Regelung zu privaten Aufnahmen, das Drohnenverbot und die Aufnahmeverbote bei Militär und Polizei gelten unverändert.